Buchrecht, Recht für das Buch

Das die Leihgebühr betreffende Gesetz vom 18. Juni 2003 erlaubt es, die Entleiher dank eines starken Engagement des Staates finanziell nicht zu belasten, das « lebendige » Verlagswesen und die aktiven Autoren dank der Originalität seiner Art der Vergütung zu unterstützen, die Rückkehr der regionalen Buchhändler in die Aufträge der öffentlichen Hand dank der Festsetzung einer Höchstgrenze der Rabatte zu fördern und großzügig zur Altersversorgung der Autoren beizutragen dank einer Beteiligung von 50 %. Infolgedessen soll man das Urheberrecht zur Zeit, in der zahlreiche Herausforderungen durch das digitale Verlagswesen angenommen werden sollten und die Verwaltung der Rechte der nach ihrer Digitalisierung nicht verfügbaren Werke aus der Erfahrung der Zusammenlegung von Dateien und der Optimierung der EDV-Hilfsmittel Nutzen ziehen werden können, nicht ohne zu überlegen abschwächen.
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