Ist die Lehrschranke in Bibliotheken anwendbar?

Sämtliche Bibliotheken sind mit den neuen durch die Digitalisierung von Inhalten herbeigeführten Praktiken konfrontiert. Können die Bibliotheken pädagogischer Einrichtungen die Anwendung bestimmter Schranken des Urheberrechts und verwandte Schutzrechte beanspruchen, um ihre spezifischen Aufgaben zu erfüllen? Noch genauer, können sie die Anwendung der Lehr- und Wissenschaftsschranke beanspruchen? Der Artikel denkt nein, denn diese komplex in die Tat umzusetzende Maßnahme ist nicht für Bibliotheken bestimmt.
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