Die Softwarepflichtexemplare

Mit dem neuen Gesetz müßen auch Pflichtexemplare neuer elek tro nischer Dokumente seit dem 20. Juni 1992 abliefert werden : Softwares, Betriebssysteme, Datenbanken. Diese Erweiterung der gesetzlichen Tragweite soll bei ihrem Inkrafttreten Schwierigkeiten bereiten : wie können z.B. erschöpfende Pflichtexemplare einer Datenbank und Auswahlexemplare der Softwares abliefert werden ? Kann man die Lesbarkeit solcher Dokumente in die Zukunft garantieren, die zum Nachschlagen immer neu bearbeitete Computers und Systeme verlangen ? Unter was für juristische Bedingungen kann man dem Publikum digitalisierte Werke zur Verfügung stellen ? Wenn die zu überwindenden technischen Problemen auch übergroß sind, gilt diese Ablieferung der elektronischen Dokumente als die Eröffnung einer alten und ehrwürdigen Anstalt zugunsten der Verlagsmodernität.
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