Die Bibliotheken im Wiederaufleben des geistigen Eigentums: einleitende Betrachtungen
Die grundlegende Aufgabe der Bibliotheken ist es, der Öffentlichkeit Bestände zur Verfügung zu stellen. Ein großer Teil der mit dieser Aufgabe zusammenhängenden Gesetzgebung unterliegt der Zuständigkeit des Rechts auf geistiges Eigentum, das die Anwendungen, die Folgen der bewahrten und verbreiteten kulturellen und lehrreichen Produkte sein können, anordnet. Zu Zeiten des Internet entwickelt sich diese Gesetzgebung weiter, nicht immer in eine Richtung zu Gunsten der Vollbringung dieser Aufgabe. Wie legitime Verteidigung der Interessen der Autoren und der Produzenten äußern und die Sorge der so weit wie möglichen Verbreitung der Bibliothek als ,,zur sofortigen Benutzung zugänglicher und moderner Ort des Wissens und der Kultur"?
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