Muss das Recht in der Bibliothek respektiert werden?

A priori ist die Respektierung des Rechts in der Bibliothek wie in jedem öffentlichen Dienst zwingend geboten. Aber die rechtliche Grauzone, die bei bestimmten Begriffen gepflegt wird, ermöglicht den Verantwortlichen der Einrichtung nicht immer, zu entscheiden, was autorisiert und was verboten ist. Außerdem ist die Rechtsprechung was die Bibliotheken betrifft quasi nicht existent. Der Begriff, ein juristisches Risiko eingehen, der den angelsächsischen Bibliothekaren geläufig ist, ist, was ihn betrifft, in Frankreich kaum gebräuchlich. Infolgedessen wird das Problem der Bibliokompatibilität der Inhalte und der Technologien aufgeworfen und gewinnt in der digitalen Welt an besonderer Bedeutung, indem es manchmal zu juristisch gewagten Innovationen verlockt.
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