Sein eigener Bibliothekar

Die öffentlichen Bibliotheken sind oft aus Privatsammlungen entstanden. Der Besuch dieser Bibliotheken unterbindet jedoch nicht die Vorliebe für den Aufbau seiner Privatbibliothek, „die Rekonstitution einer Art öffentlichen Bibliothek zum eigenen Gebrauch“, sondern geht sogar damit einher. Die Verwaltung dieser Privatbibliotheken ist mit den selben Problemen wie die institutionellen Bibliotheken, wie Klassifikation, Aufstellung, aber auch Anschaffungspolitik konfrontiert, obwohl der private Charakter seiner Bibliothek den Besitzer der Bücher, „den eigenen Bibliothekar“, zu zahlreichen Lizenzen berechtigt. Die Verpflichtung zur Konservierung und zur Pflege ist selbstverständlich, doch jene der Aussonderung, von nun an in den öffentlichen Bibliotheken weitgehend vorgenommen, ist dies –wie auch die Katalogisierung– weniger, und erst recht die Ausleihe.
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