Der Bibliothekar und der Pfarrer

In den öffentlichen Bibliotheken unserer Republik lässt eine breite Zustimmung, die sich auf die Basis des Gesetzes von 1905 der Teilung von Kirchen und Staat stützt, eine neutrale, tolerante und pluralistische Haltung bei der Anschaffung von Medien mit religiösem Thema annehmen. Im Bereich der Bewahrung des schriftlichen Kulturguts befreien uns die Verpflichtungen unserer westlichen jüdisch-christlichen Geschichte von dieser Anforderung. Die Altbestände, die in den Bibliotheken, die die revolutionären Konfiszierungen beherbergen, aufbewahrt werden, bestehen in großer Zahl aus religiösen Büchern oder sind vom religiösen Denken geprägt, zu großer Mehrheit dem römisch-katholischen. Die Bereitstellung dieser Bestände, verbunden mit der zunehmenden Heterogenität der Benutzer, setzt sich Anfragen aus, die immer häufiger aus dem Rahmen der fundierten und universitären Forschung fallen und deren Zweck ausdrücklich militant sein kann. Der Respekt der Meinungsvielfalt verlangt, darauf zu antworten, sofern der Bibliothekar darauf achtet, den öffentlichen weltlichen Dienst, den die Bibliothek darstellt, nicht in den ideologischen und religiösen Konflikten zu verfangen und ihn als beteiligt hineinziehen lässt. Diese Haltung kann nicht nur einfache Enthaltung sein, sie stellt einen Akt der Toleranz dar.
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