Die "Öffentlichkeit" in der Bibliothek: Definitionen und Modelle
Der Begriff der "Öffentlichkeit" ist eine Bezeichnung mit der es ziemlich schwierig ist umzugehen. Er verweist auf widersprüchliche Annahmen: (a) eine abstrakte, kollektive Einheit die sich auf eine "Gemeinsamkeit" gründet und auf der Ausübung der Vernunft beruht; oder (b) ein kumulatives, heterogenes Phänomen, d. h. ein durch spezialisierte Instanzen gegründetes Publikum; oder auch (c) eine Zielscheibe oder der Motor der Handlung die Veränderungen in Personen, die man zu erreichen versucht, herbeiführen soll. Jedenfalls handelt es sich nicht um ein soziales Kollektiv das sich von selbst definiert. Trotzdem spricht man geläufig von einer öffentlichen Meinung. Aber gibt es überhaupt einen solchen Standpunkt der es einer "Öffentlichkeit" erlaubte eine Ansicht zu formulieren, zumindest was ihre Rolle als "öffentlicher" Ansprechpartner von Einrichtungen betrifft? Dieser Artikel behandelt die Kluft zwischen der Stellung von Mitgliedern einer "Öffentlichkeit" die in persönlichem Kontakt mit den Vertretern von Einrichtungen stehen und der Stellung einer "Öffentlichkeit" als abstrakte, kollektive Einheit mit der die Einrichtung zur "Kommunikation" verpflichtet ist.
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