Welche Grundlagen für eine Konservierungspolitik?

Die Konservierung von Kulturgut ist nach und nach vom privaten in den öffentlichen Bereich übergegangen: die "staatsbürgerliche" Intervention richtet sich heute bisweilen sowohl an die Entscheidungsträger als auch an die Sachverständigen. Von da ab muß sich jegliche Konservierungspolitik mit den gleichzeitig in die Wege geleiteten spezifischen Verfahren die Mittel zu einer "Wiederherstellung" geben, die zwischen der Bestätigung der Eigenheit und dem Beispielhaften des geschützten Gutes und dessen Wiederaneignung durch die größtmögliche Anzahl ein gerechtes Gleichgewicht finden muß.
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