Die photographischen Sammlungen in den Bibliotheken und Museen des Hochschulunterrichts

Außer ihrem hergebrachten Bestand besitzen auch die Bibliotheken und Museen, deren zuständige Verwaltung das Ministerium des Hochschulunterrichts ist, photographische Sammlungen verschiedener Größe und Herkunft. Diese Dokumente sollen ja katalogiert, erhalten und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, was auf andere Problemen als bei den Büchern aufstößt. Was für Normierung gibt es, was für Politik diesen Sammlungen gegenüber, deren Stellung noch nicht bestimmt wird ? Über welche Art Stellung kann die Photographie in den Bibliotheken verfügen ? Als Beispiele werden zwei große Sammlungen beschrieben : die Kunst- und Archäologiebibliothek, und die « Photothek » des Musée de l'homme.
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