Von der Weiterbildung zur „lebenslangen beruflichen Fortbildung“

Dieser Artikel stellt die Anordung der Reform der beruflichen Weiterbildung in öffentlichen Einrichtungen vor, die durch die Gesetze der Modernisierung des Öffentlichen Dienstes vom Februar 2007 eingesetzt hat. Die Einführung des DIF (droit inviduel à la formation, individuelles Recht auf Fortbildung) stellt ein Schlüsselelement dieser Reform dar, die, mit mehr oder weniger Klarheit, Anordnungen für die öffentlichen Einrichtungen überträgt, die für die privaten Einrichtungen vorgesehen sind. Sie haben das Ziel, den Zugang der Beamten zur beruflichen Weiterbildung zu fördern und den Verlauf ihrer Karriere besser zu begleiten.
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