Vertrag über den Leser: die Übermasse an vertraglichen Festlegungen

Die letzten zwanzig Jahre haben eine starke Vermehrung der „Chartas“ oder Verträge in den Bibliotheken erlebt, die gleich die Ausleihmodalitäten der Medien, die Benutzung der Bereiche und besonders der Informatikbereiche, die Entwicklung der Sammlungen, die Beziehungen zu Schulen usw. einschränken. Wenn man versteht, dass man in einem Zeitalter lebt, das zur Verrechtlichung der Beziehungen zwischen juristischen Personen veranlasst, welches Interesse für eine Einrichtung des öffentlichen Bibliothekswesens seine Beziehungen zu seinen Benutzern vertraglich festzulegen? Angst vor Konflikten? Angst, die von den Lesern als veraltet erachteten Funktionsmodalitäten nicht durchsetzen zu können? Der Autor zeigt dieses Abgleiten auf und sagt, dass auch wenn die Chartas juristisch beweglicher sind, sind sie gewiss anfälliger. Seiner Meinung nach befindet der Benutzer sich nicht in einer „gegnerischen“ Beziehung zur Institution, sondern er ist vielmehr der Mittelpunkt der Bibliothek: die pädagogische Beziehung, die sich in der Bibliothek abspielt – vorausgesetzt man nimmt sie an – könnte geschwächt aus einem solchen Willen vertraglicher Festlegung herauskommen, der den Benutzer eine Stellung des Kunden oder Anspruchsberechtigten einnehmen lässt.
Read