Bibliotheken und Buchhandlungen: Abläufe und Konsequenzen

Die Beziehungen zwischen Bibliotheken und unabhängigen Buchhandlungen sind von der Verordnung für öffentliche Aufträge bestimmt, die zu oft als ein Hemmnis in ihrer Kooperation angesehen wird. Auch wenn die Komplexität der Erstellung von Dossiers und die Befürchtung des Vergehens der Günstlingswirtschaft gewaltige Bremsen bleiben, so erlauben die Verordnung von 2006 (Zuteilungsprinzip, Möglichkeit der Bewerbung und Ausschreibung in Form von Zusammenschluss) und das Gesetz des Vereihrechts (maximaler Wert des Mengenrabatts für Körperschaften zulässig) zumindest, die innerberuflichen Überlegungen über die Bedeutung des Buchvertriebs wieder zu beleben und neue Beziehungen zu knüpfen.
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