Auswirkungen der europäischen Richtlinie zum Urheberrecht in Italien

Das Gesetz das in Italien intellektuelles, künstlerisches und literarisches Eigentum regelt, beruht auf dem Urheberrecht im Gegensatz zu dem angelsächsischen Copyright. Es wurde 1941 eingeführt und seitdem mehrmals geändert, vor allem im Jahr 2000. Die EU-Urheberrechtsrichtlinie vom Mai 2001 über die Harmonisierung von verschiedenen Aspekten des Urheberrechts und verwandter Rechte in der Informationsgesellschaft wurde in 2003 erweitert und stellt die weitaus wichtigste Gesetzesänderung auf dem Gebiet dar. Darüber hinaus sieht sie eine Liste möglicher Ausnahmen vor, die vom italienischen Gesetzgeber nicht angenommen wurden.
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