Das Gesetz über die Bibliotheken und die Kontrolle des Staates

Ein Gesetz über die Bibliotheken ist vom Kulturministerium in Arbeit gegeben worden. Der Autor versucht die Grunde für die Nützlichkeit vom Standpunkt einer speziellen Kontrolle durch den Staat auf die Bibliotheken deutlich zu machen. Dessen Berechtigung, die Bibliotheken der Universitäten und der Gebietskörperschaften über die Generalinspektion der Bibliotheken ständig zu kontrollieren, ist schon klar begründet worden. Zudem hängt die Verbesserung der Art und Weise der Kontrollausübung nicht von einem Gesetz ab. Demgegenuber wäre ein Gesetz nötig, um weitere Kategorien von Bibliotheken einer speziellen und ständigen Kontrolle des Staates zu unterziehen, um die Verpflichtung für die öffentlichen Institutionen zu unterstreichen, gewissen Vorschriften nachzukommen und falls dies nicht geschieht, sie gewissen Sanktionen auszusetzen. Alles Optionen, die bedingen, daß der Staat zu der Rolle, die er hinsichtlich der Kontrolle ausüben will, Stellung nehmen muß.
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